AGB
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen durch die cruise_art GmbH
Stand: 01.03.2023
1. Vertragsgenstand
a. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Vermietung von Veranstaltungsräumen durch die cruise_art GmbH einschließlich darin
befindlicher technischer Anlagen und Geräte, Mobiliar, Gastronomieinfrastruktur und Dekorationsmaterial.
b. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang, sie müssen jedoch ausdrücklich vereinbart und durch die cruise_art GmbH bestätigt werden.
2. Ausschluss des Angriffs auf die Menschenwürde
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Räume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, bei denen verfassungs- oder
gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der
Veranstaltung.
b. Der Kunde garantiert der cruise_art GmbH, dass seine Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen
Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch
Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet
werden dürfen.
c. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Kunde für die Unterbindung der Handlung
Sorge zu tragen.
3. Vertragsabschluss, Vertragspartner
a. Die cruise_art GmbH unterbreitet dem Kunden durch die schriftliche Reservierungsbestätigung ein Angebot. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem
er die Reservierungsbestätigung schriftlich akzeptiert, dies kann auch per Email erfolgen.
b. Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der
Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertag.
c. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung ohne Verschulden der cruise_art GmbH und stimmt die cruise_art
GmbH dieser Abweichung zu, so kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt werden. Verschieben sich die
vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltung, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten, der cruise_art GmbH steht insoweit für jede
angebrochene weitere Stunde ein angemessenes Nutzungsentgelt zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche der cruise_art GmbH bleiben dadurch
unberührt.
4. Leistungen, Zahlungen, Aufrechnung
a. Die cruise_art GmbH ist verpflichtet, die in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Leistungen zu erbringen. Die cruise_art GmbH behält sich vor,
dem Kunden aus wichtigem Grund einen anderen als den ursprünglich ausgewiesenen Veranstaltungsraum als Ersatz zuzuweisen.
b. Dem Kunden ist die Verwendung des Namens cruise_art GmbH nicht gestattet.
c. Rechnungen der cruise_art GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei nicht
fristgerechter Zahlung befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die cruise_art
GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten
in Höhe von 5,00 € an die cruise_art GmbH zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
d. Die cruise_art GmbH ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Sollte die
cruise_art GmbH im Falle eines Rücktritts seitens des Kunden in der Lage sein, die Veranstaltungsräume zum gleichen Preis weiterzuvermieten, sind
die Anzahlungsbeträge zurück zu erstatten. Soweit die Veranstaltungsräume nicht zum gleichen Preis weiterverwendet werden können, hat der Kunde
die Differenz zu entrichten.
5. Rücktritt
a. Der Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserkl.rung bei dem Erklärungsempfänger.
b. Tritt der Kunde aus einem nicht von der cruise_art GmbH zu vertretenden Grund von dem geschlossenen Vertrag zurück, so ist in jedem Fall die
vereinbarte Vergütung vom Kunden zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die cruise_art GmbH den vereinbarten Termin zu gleichen Konditionen an einen
anderen Kunden vermieten kann.
c. Die cruise_art GmbH ist berechtigt, ohne Ersatzverpflichtungen von dem Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde
gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt, höhere Gewalt oder andere von der cruise_art GmbH nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Annahme wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder
Zwecks, gebucht werden oder die cruise_art GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder das Ansehen der cruise_art GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.
6. Nutzungsbedingungen, Verkehrssicherungspflicht, Hausrecht, Werbung
a. Rauchen ist grundsätzlich in allen Räumen der cruise_art GmbH untersagt.
b. Tiere dürfen, mit Ausnahme von Blindenhunden, nicht zu Veranstaltungen mitgenommen werden.
c. Dem Kunden ist bekannt, dass zeitgleich auch noch andere Veranstaltungen im selben Gebäude stattfinden können. Sofern für ihn keine erheblichen
Beeinträchtigungen entstehen, ist seine Nutzung dadurch nicht eingeschränkt.
d. Der Kunde übernimmt für die gesamte Nutzungsdauer der überlassenen Räume die Verkehrssicherungspflicht. Er hat während der Nutzungsdauer für
einen verkehrssicheren Zustand der überlassenen Räume zu sorgen.
e. Einbauten, Umbauten oder Veränderungen der vorhandenen Einrichtung durch den Kunden sind nicht gestattet.
f. Den Beauftragten der cruise_art GmbH muss jederzeit Zutritt zu allen Räumen gewährt werden. Die von der der cruise_art GmbH beauftragten
Dienstkräfte üben gegenüber dem Kunden und neben dem Kunden gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus.
g. Das Anbringen von Werbematerialien an oder in den Veranstaltungsräumen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die cruise_art GmbH an
den vereinbarten Stellen erlaubt. Das Benageln und/oder Bekleben von Wänden durch den Kunden ist nicht gestattet.
h. Die Gebrauchsüberlassung von vertragsgegenständlichen Räumen an Dritte, die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und/ oder
Flächen sowie die Einladung zu und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der cruise_art
GmbH.
i. Trägt der Kunde bei Übernahme des Raums keine Beanstandungen vor, gilt der Raum als einwandfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen
können nicht mehr geltend gemacht werden.
j. Die cruise_art GmbH behält sich vor, vor Beginn und nach Abschluss der Mietdauer eine gemeinsame Begehung von dem Kunden zu verlangen.
k. Der Kunde ist verpflichtet, die Mieträume nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zu räumen sowie alle Einrichtungen in ihrem ursprünglichen
Zustand zu übergeben. Die cruise_art GmbH ist berechtigt, Räumungs- und Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchführen zu
lassen. Anfallende Lagerungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitergehende Schadenersatzansprüche der cruise_art GmbH bleiben
unberührt.
7. Sorgfaltspflichten, Haftung, Verjährung
a. Die cruise_art GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
die cruise_art GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
cruise_art GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der cruise_art GmbH
beruhen. Einer Pflichtverletzung der cruise_art GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
b. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der cruise_art GmbH auftreten, wird die cruise_art GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die cruise_art GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
c. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folge- sowie Vermögensschäden,
die während der Gebrauchsüberlassung durch ihn, seine Beauftragten, Besucher und Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Er hat ferner die
cruise_art GmbH von allen diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen, die von Dritten gegenüber der cruise_art GmbH geltend gemacht werden
können, freizustellen. Der Kunde hat sich entsprechend gegen Haftpflicht zu versichern und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzulegen. Der
Kunde haftet der cruise_art GmbH auch für den durch Schäden am Mietgegenstand oder deren notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall.
d. Alle vertraglichen Ansprüche von Kunden verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren in drei Jahren. Vermeintliche entstandene Schäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Einhaltung von Vorschriften
a. Soweit die cruise_art GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die
cruise_art GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung
und die ordnungsgemäße Rückgabe. Dies gilt auch für im Eigentum der cruise_art GmbH stehende Anlagen. Er stellt die cruise_art GmbH von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
b. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der cruise_art GmbH bedarf deren schriftlicher
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen der cruise_art GmbH gehen
zu Lasten des Kunden, soweit die cruise_art GmbH diese nicht zu vertreten hat.
c. Störungen oder Beschädigungen an von der cruise_art GmbH zur Verfügung gestellten Anlagen, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden
auf Kosten des Kunden unverzüglich beseitigt.
d. Für die Veranstaltung notwendige behördlichen Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, insbesondere die Einhaltung von feuerpolizeilichen
Vorschriften, der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes u. a. sowie die Zahlung von GEMA Gebühren.
e. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schaltkabel, Fernsprechverteiler, Zu- und Abluftöffnungen sowie
Fluchtwege müssen unbedingt frei und unverstellt bleiben.
9. Verlust, Beschädigung und Verbleib mitgebrachter Sachen
a. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände des Kunden, seiner Beauftragten, Besucher und Veranstaltungsteilnehmer befinden sich auf
Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die cruise_art GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch
nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände
des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den zuvor genannten Fällen
bedarf der Abschluss eines Verwahrungsvertrages einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
b. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die cruise_art GmbH ist berechtigt, hierfür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die cruise_art GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes
Dekorationsmaterial auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. die Anbringung zu untersagen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung
und Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit der cruise_art GmbH abzustimmen.
c. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers
nachgesandt. Die cruise_art GmbH bewahrt solche Sachen maximal 14 Kalendertage auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich
die cruise_art GmbH eine Vernichtung der Gegenstände auf Kosten des Kunden nach Ablauf der Frist vor.
d. Essensreste, Leergut und Verpackungsmaterialien, die in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt,
müssen vor bzw. unmittelbar nach der Veranstaltung vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt werden. Sollte der Kunde Essensreste, Leergut oder
Verpackungsmaterialien in Veranstaltungsräumen zurücklassen, ist die cruise_art GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.