AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cruise_art GmbH

Stand 01.03.2023

 

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der cruise_art GmbH, die vom Kunden beauftragt werden sowie

für die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen für private Feiern, Firmenfeiern, Abschlussfeiern, Konferenzen,

Seminaren, Tagungen, Konzerten oder anderen Arten von Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen

und Lieferungen der cruise_art GmbH. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung der

cruise_art GmbH durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt

werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht. Gerichtsstand ist Lübeck. Es gilt

ausschließlich deutsches Recht.

 

1. Vertragsgegenstand

a. Der Kunde beauftragt die cruise_art GmbH mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der

cruise_art GmbH. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von

Veranstaltungen und/oder die Überlassung eines Veranstaltungsraumes.

b. Es ist der cruise_art GmbH gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß

dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt die cruise_art GmbH gegenüber Dritten als Generalunternehmer

auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar zwischen der cruise_art

GmbH und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde,

die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die cruise_art GmbH erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme

des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der cruise_art GmbH ist nicht vorgesehen.

2. Durchführung der Vertragsleistungen

a. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der cruise_art GmbH.

Die cruise_art GmbH wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren.

Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so

ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der

anderen Partei als vertragsgemäß.

b. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen.

Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen, vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu

übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen,

für die die cruise_art GmbH nicht einsteht.

c. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des

Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die cruise_art GmbH kostenlos erbracht

werden.

d. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der cruise_art GmbH dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen,

um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die cruise_art GmbH diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt,

den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

e. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der cruise_art GmbH sind entsprechend zu

vergüten.

 

3. Geheimhaltung

a. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von

der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

b. Die cruise_art GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung

nach Absatz 1.

 

4. Copyright / Urheberrecht

a. Das Urheberrecht an allen von der cruise_art GmbH oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen,

Grafiken, Texten, Fotos und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten

Vertragsumfang genutzt werden.

b. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

c. Bearbeitung oder Veränderung der von der cruise_art GmbH gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung

der cruise_art GmbH zulässig.

d. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde

Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der cruise_art GmbH oder von ihr beauftragter Dritter

darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu

angemessenen Bedingungen zu treffen.

 

5. Gewährleistung und Haftung

a. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen

haftet die cruise_art GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

b. Die cruise_art GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten

Leistungsumfang gem. Punkt 1 eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der

Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

c. Mängel an den Vertragsleistungen sind der cruise_art GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu,

dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden.

Sofern die cruise_art GmbH den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll

ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche

bestehen im Übrigen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um

die Verletzung von Kardinalpflichten handelt, bei denen die cruise_art GmbH nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren

Schaden haftet.

d. Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des

Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

e. Die cruise_art GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt

als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann und

verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag,

abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

 

6. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

a. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der cruise_art GmbH ein Anspruch auf Ersatz der ihr

aus der Absage entstandenen Kosten zu.

b. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten

Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

• Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss > zwölf Monate vor Veranstaltungstermin = 50% der geleisteten

Anzahlung

• Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss < sechs Monate vor Veranstaltungstermin = 100% der geleisteten

Anzahlung

• Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss < drei Monate vor der Veranstaltung = 50% des vertraglich festgelegten

Gesamtpreises

• Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss < zwei Monate vor der Veranstaltung = 75% des vertraglich festgelegten

Gesamtpreises

• Absage der Veranstaltung innerhalb von vier Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% des vertraglich festgelegten

Gesamtpreises zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung,

Personal etc.. Diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

c. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der abgeschlossenen

Veranstaltungsvereinbarung. Rabattierungen oder Sonderabsprachen werden nicht angerechnet.

d. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

e. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

7. Zahlungsbedingungen

a. Der Kunde zahlt die im Angebot detailliert aufgeführten und beauftragten Leistungen in Raten. Die erste Anzahlung ist nach

Vertragsabschluss innerhalb von sieben Tagen zu leisten. Die zweite Anzahlung über 60% des Gesamtbetrages ist bis

spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Diese Vorauszahlungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil.

Der Kunde erhält die entsprechenden Rechnungen zugeschickt. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller variabler

Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt.

Dieser Betrag wird sieben Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

b. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.